Ein fröhliches Hallo ins Forum,
geradewegs heraus, ich bin auf der Suche nach einer prägnanten Auflistung der Rechte, Pflichten, Haftung von Brandschutzhelfern.
Innerhalb der der Ausbildung zum BSH wird m. E. nicht deutlich genug die rechtlichen Grundlagen für das tatsächliche Wirken im Brandfall herausgestellt.
Unstrittig ist die rechtliche Ausbildungsbasis, wie ArbSchG, konkretisiert durch die ASR A 2.2, teilw. erweitert erläutert durch die BGI/GUV-I 5182.
Unstrittig ist auch die direkte Weisungsbefugnis im Brandfall oder bei der Räumung eines Gebäudes durch die Bestellung. Bereits aber bei der Frage nach Haftung oder Garantenstellung (also natürlich der nicht vorliegenden Garantenstellung als BSH) wird es diffus und die rechtlichen Aussagen sind eher spärlich. Vielleicht habe ich aber auch nicht an den richtigen Stellen gesucht.
Als BSB an einer größeren Universität in Niedersachsen werde ich bei der Suche nach BSH immer wieder mit diesen grundsätzlichen Fragen konfrontiert und laufe immer Gefahr die spärlich vorhandenen, potentiellen Brandschutzhelfer/-innen schon im Vorfeld nicht ausreichend motivieren zu können, wenn ich nicht gleich die "rechtliche Absicherung" mitliefere.
Ich hoffe, dies Frage ins Forum ist zu banal, ich freue mich bereits auf jedweden nützlichen Hinweis.
Vielen Dank im Voraus
Viele Grüße
vom Förster