hallo No-Plan,
ganz ohne zerstörende Prüfung werden Sie nicht weiterkommen;
es gab immer wieder schon zugelassene G + F-Verglasungen mit Glasbausteinen; Ebenso hat die DIN 4102 einige Aussagen dazu;
Kriterium ist aber bei allen Konstruktionen, dass in den Fugen eine Bewehrung vorhanden ist; die gilt es mal festzustellen (vielleicht geht es auch mit einem Metalldetektor / Leitungssuchgerät); kann die nachgewiesen werden, kann angenommen werden, dass hier schon mal eine Grundlage bestand, nach der die Konstruktion ausgeführt wurde;
in den 60ern hat man öfter G-Konstruktionen in feuerbeständigen Wänden zugelassen, das war üblich;
ist eine Bewehrung vorhanden und die Konstruktion in Bauart DIN 4102 ausgeführt, würde ich diese als G90 einstufen und gut sein lassen (sofern sich keine neue grundsätzliche Gefährdung aus der neuen Nutzung ergibt);
mfg
der Feuerteufel