hallo Marke, "Geschosse" sind durch Decken mit Raumabschluß gekennzeichnet, also "vollen Decken". Du hast gewiß nur Gitterrostbühnen. So würde ich es auch bezeichnen, daß man den Unterschied zum Hochhaus erkennt: bis 17 m "Decken" (vielleicht da auch schon "nur" Gitterroste), darüber Wartungs- und Bediengänge und Ebenen aus Gitterrostflächen zur Bedienung der Anlage, keine dauerhaften Arbeitsplätze, keine Geschosse.
Sieh es ihnen nach, es ist schiwierig eine Bauordnung so zu schreiben, daß alles richtig aufgelistet ist, und da hat es halt die "Geschosse" mit den "Decken" und den Bühnen zusammengewürfelt.
Bei der Höhe würde ih außer der Innentreppe zusätzlich eine Außenleiter vorsehen, daß man aus der Höhe auch dann absteigen kann, wenn es innen anfängt zu kokeln (haben wir in der Chemieindustrie schon gemacht, "Fluchttür" auf ein Podest, von dort aus runter über die Außenleiter, ist eine Weile rauchfrei und standsicher auch bei "F Null". mfg Schächer