Mittlerweile habe ich Rückmeldung von der Genehmigungsbehörde.
Die Erstaussage war: Bestandschutz besteht nicht!
Nach interner Rücksprache erhielet ich nochmal einen Anruf:
Wird beim Neubau auch eine Brandwand errichtet (zweischalig, jedes Gebäude hat seine eigene), so reicht es nach ihrer Auffassung aus, den Brandschutznachweis nur für den Neubau zu führen (mit der Annahme, dass der Bestand rechtmäßig errichtet wurde).
Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr Zweifel habe ich nun allerdings. (Vor allem auch durch den Hinweis der Behörde: sie haben aber diesbezüglich keine Prüfpflicht)
Bricht man bei einem bestehenden Doppelhaus eine Haushälfte ab und errichtet wieder eine Doppelhaushälfte, so besteht sicherlich Bestandschutz
(Vorher Wohngebäude, nachher Wohngebäude -> keine Änderung der Situation)
Bricht man allerding wie im geschilderten Fall den landwirtschaftlichen Teil eines Wohngebäudes ab und errichtet stattdessen ein direkt angebautes Wohnhaus so wird aus GK 1b nun GK 2, bzw. hier sogar GK 3, da BGF des "Restbestandes" > 400qm...
Ich befürchte nun doch, dass ich den Bestand mit behandeln muss,
was aber erhöhter Aufwand und Kosten für die Bauherren zur Folge hat.
(Brandschutznachweis, Decken ertüchtigen, Treppenraumproblematik GK 3)
Der Bestand sollte eigentl. unangetastet bleiben...
Ich möchte den Bauherren aber auch nicht mehr zumuten als zwingend nötig.
Gruß