Hallo Herr Fleischhauer,
sicher wäre eine OTS was schönes, nur, woran lässt sich eine Begründung herleiten?
Krankenhäuser und Pflegeheime werde baurechtlich eigentlich überall als gleich angesehen.
Dem Mehr an Personal je Station mag ich auch nicht so zustimmen, i.d.R. sind tagsüber 2 Schwester je Pflegestation da, nachts eine.
In Kliniken sind tagsüber auch sehr häufig die Türen zum Patientenzimmer offen, es stehen Brandlasten in den Fluren (z.B. Betten), etc.
Eine Definition "Wohngebäude" hab ich nie gesagt; ich schrieb "analog Wohnung". Bei mir sind durchaus die Zimmertüren geöffnet, meine Wohnungsabschlusstüre nicht.
Ein paar Patientenzimmer sind die Zimmer, der Tageswohnraum ist das Wohn-Esszimmer, der Flur dann Nichtnotwendig und diese kleine Einheit wird F90 und T30-RS abgeschlossen.
Vom Baurecht ist die flächendeckende BMA mal keine Grundsatzforderung, wenn damit nicht etwas kompensiert werden muss.
Aus praktischer Sicht sind mir pers. die offenen Türen am Tage weniger ein Dorn im Auge und des Nachts sind die Türen doch schon eher zu.
Ich will doch garnicht bestreiten was Sinnvoll ist, aber wir bauen nicht standardmässig mit Gürtel, Hosenträger und Sicherheitsnadel. Das hat nicht was mit Leichtsinn oder Flapsigkeit zu tun - das sichere Gebäude gibts nicht bzw. ist unbezahlbar.
Mein Tenor soll doch nur sein: mit was ist die Forderung nach Schliessern an Patientenzimmerntüren begründet und woher leitet die Behörde das ab. In meinem Genehmigungsleben hab ich das ohne besondere Einzelfälle nicht geschafft.
Gruss aus Stuttgart
Ralf Schäfer