Hallo gertvo,
Du schreibst, Du bist erst seit einigen Wochen Brandschutzbeauftragter und hast aber in der Zeit schon eine strikte Dokumentation, Gefährdungsbeurteilungen, Mängelberichte, usw. erarbeitet. Das hört sich danach an, dass Du Deinen Job ernst nimmst und nach bestem Wissen und Gewissen machst.
Das Dein Vorgänger jetzt verknatzt reagiert, ist wohl auch menschlich. Aber es zeigt zumindest, dass er evtl. gemerkt hat, dass man den Job besser machen kann, als er es bisher getan hat.
Wichtig sind Deine Dokumentationen und eine gewisse Beharrlichkeit, auf Missstände hinzuweisen. Aber, wenn Dein Chef sich aufgrund Deiner Hinweise nicht veranlasst sieht zu reagieren, wird ihm sein eventuelles anfängliches Schulterzucken im Schadenfall nicht viel nützen. "Manche kann man eben nicht zu ihrem Glück zwingen".
Mit einem Hinweis an die Behörde oder Feuerwehr wäre ich zunächst vorsichtig. Evtl. kennst Du die Behörden- und Feuerwehrvertreter, dann kann man evtl. mal unverbindlich anfragen. Sowas kann aber auch nach hinten los gehen. Wie man hier im Forum sehen kann, nicht alle Behördenforderungen (und auch nicht alles was in den Gesetzen steht) ist wirklich risikogerecht. Möglicherweise hast Du dann Forderungen auf dem Tisch, die Dir nicht helfen, aber ne Menge Kosten verursachen und dann lächelt Dein Chef evtl. auch nicht mehr nur freundlich.
Wie wäre es, wenn Du versuchst die Verantwortlichen auf die Risiken hinzuweisen, die Du erkannt hast. So nach dem Prinzip, das Umstapeln der offenen Kunststoffbehälter unter den Sprinklern kostet uns ein bisschen Lagerfläche und X Euro. Der Neubau des Lagers nach dem Versagen der Sprinkleranlage kostet Y Mio. Euro. "Also Chef, durch meinen gratis Hinweis sparst Du gegenüber einem potentiellen Schadensfall Y -X Mio. ein." Dann sollte er von allein drauf kommen. Möglicherweise verkauft er die Idee mit dem Umstapeln dann als seine eigene, aber ich hoffe damit kannst Du leben ;-)
Bezüglich der eingestaubten Sprinkler die Frage: was sagt die Sprinklerfirma bei der regelmäßigen Wartung dazu bzw. fordert der Versicherer keine regelmäßige Sachverständigenprüfung? Auch hier würde ich zunächst intern darauf hinweisen, dass, falls die Anlage nicht geprüft wird, dies eine Verletzung der Obliegenheitspflicht des Versicherungsvertrages sein kann. Auch hier kannst Du dem Chef vorrechnen, dass es ggf. er bzw. die Firma ggf. ein Problem haben könnte, falls der Versicherer im Schadensfall nicht zahlt.
Viele Grüße
Phoenix