Hier ist eine Ersatzstromversorgung gemeint für alle sicherheitsrelevante Einrichtungen im Falle eines Ausfalls des Versorgungsnetzes.
Die Ersatzstromversorgung bezeichnet eine vom Netz unabhängige Notstromversorgungsanlage.
z.B. eben Notstromaggregat oder Batterien, je nach Strombedarf der Sicherheitseinrichtungen.
Zur Anlage gehören alle Bestandteile, einschliesslich des Leitungsnetzes zu den vorgesehenen Verbrauchern.
Die Anlage ist somit Bestandteil der Sicherheitseinrichtung z.B. einer Sicherheitsbeleuchtung, einer anderen Sicherheitseinrichtung (Sprinkleranlage) oder eben Bestandteil von mehreren Sicherheitseinrichtungen.
Verlegevorschriften damals berücksichtigten auch eine sichere, geschützte Verlegung von solchen Leitungsanlagen um eben die Funktion und den Betrieb der Sicherheitseinrichtung zu gewährleisten.