der Treppenraum entspricht den Angaben zufoge der materiellen baurechtlichen Anforderung zum Errichterzeitpunkt.
Insofern ist hier Bestandsschutz zu sehen.
Der Bestandsschutz entfiele, wenn z.B. im aktuellen Baurecht ggf. auch eine Anpassung für Altanlagen bestünde, dies ist nicht der Fall.
Eine Anpassung von Altanlagen `Sicherheitstreppenraum` besteht nicht.
konkrete Gefahr ist ein Rechtsbegriff:
Definition
-Sie ist eine im Einzelfalle bestehende Gefahr; das heisst, es besteht die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts durch das Verhalten einer Person oder den Zustand einer Sache.-
Bsp.
Person an Tankstelle steckt sich eine nicht brennende Zigarette in den Mund (keine konkrete Gefahr).
Person zückt aus der Hosentasche ein Feuerzeug (die Verbindung Zigarette + feuerzeug lässt vermuten, dass die Person das Feuerzeug zu entzünden beabsichtigt (= konkrete Gefahr für die Tankstelle).
Fehlender 2. Rettungsweg für einen Aufenthaltsraum/Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen (= konkrete Gefahr).
Mit der Entsteghung eines Brandes, aber ggf. auch eines anderen Schadensereignisses, das eine Unbegehbarkeit eines Treppenraums verursachen kann, muss jederzeit gerechnet werden.