@ Ingeni: Für die Frage eigentlich falsches Forum. Lüftung ist kien Brandschutz und Rauchableitng geht nach GaV anders.
@ Franzl: Einfach so abzuschätzen, das es zu keiner "Grenzwertüberscheitung" kommt, ist die eine Sache. Die andere ist:
@ Hannes:
Baurechtlich richtig ist die Prüffolge:
1) Geringer Zu- und Abgangsverkehr? --> natürliche Lüftung zulässig
2) § 16 (6) eingehalten (Lüftungsöffnungen 600 cm2 pro Stellplatz, in gegenüberliegenden Wänden mit max. 35 m Abstand)? --> i.O.
3) § 16 (6) nicht eingehalten --> Planprüfung durch einen PrüfSV + nach Inbetriebnahme Langzeitmessung.
Alles andere ist Hechtsuppe, die bei der Abnahme dann auch keinem hilft.
Gruß
Werner Müller