Autor: Schächer Liebe Kolllegen, lieber Herr Engels, (Druckfehler berichtigt)
B a u vorschriften sind das eine, Betriebs-, Stoff- und Sicherheitsvorschriften das nächste. Natürlich kann ich eine "Halle" nach IndBauRL (in vielen Bundesländern als Eingeführte Technische Bauvorschrift zwingend zu beachten, nicht nur RiLi) auslegen.
Und wenn ich darin wassergefährdende Stoffe bewege oder lagere, gilt ZUSÄTZLICH das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Landeswassergesetz und dazu die erlassene Verwaltungsvorschrift.
Und wenn ich mit gefährlichen Gütern hantiere oder diese lagere gilt ZUSÄTZLKICH das Chemikaliengesetz und / oder das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSCHG) - und spätestens dabei ist es wichtig, zu schauen, ob eine der inzwischen 26 "Verordnungen zum BImSCHG" mitgelten, z.B. die 14.VO = "Störfall VO", die an Betriebe ab bestimmten Schwellenwerten drastische Nachweispflichten stellt.
Und das Betriebssicherheitsgesetz, das die Dampfkessel-VO, Druckbehälter-VO usw. und die VbF weitgehend abgelöst hat und in einem System von ich vermute mal 50 "TRbF" Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten" und entsprechenden für andere Gefahrengruppen (TR giftige Stoffe usw) berücksichtigen.
Das alles hat aber zunächst mit B a u recht gar nichts zu tun, das ist Umweltrecht und Arbeitsstättenrecht und Gefahrenabwehrrecht für gefährliche Stoffe und Abfallrecht usw. usw. Dazu dann die Löschwasserrückhaltung nach LöRüRL, die sowohl nach Baurecht wie nach Stoffrecht greift.
Es gibt dazu eine sehr übersichtliche Vorschriften- und Regelsammlung bei der "vfdb - Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes" mit schlappen 29 Ordnern (oder einer CD) mit vierteljährlicher Nachlieferung zu ca. 500,- ? p.a., Grundwerk ca. ? 900,- . Und wenn man die alle auf dem Laufenden hält, dann kommt man der Frage "Industriebau mit Arbeitsstätten" ein bißchen näher.
Ich bin Mitveranstalter der Reihe "Fachplaner Brandschutz IngKH" (mein Schwerpunkt HBO) und nehme halbjährlich an unserem "Gefahrguttag" teil und wundere mich stets aufs Neue, wie viel "gerade mal so ganz neu" erschienen ist, bin Bezieher dieser vfdb CD und schaue stets ins Inhaltsverzeichnis und wundere mich dabei 4 x im Jahr, was alles neu oder anders geregelt wird. Also: BAU ist noch übersichtlich, bei Arbeitsstellen und / oder Chemikalien, Abfall oder Wassergefahr deutlich aufwändiger. Und relativ früh strafbewehrt. Extra im StGB eingefügt worden ...
Ich will niemandem damit Angst machen - aber zum genauen hingucken motovieren. Nachfrage !!! Die Betriebe wissen inzwischen meistens genau, was sie haben (Gefahrgutzettel, Lagervorschriften usw. als ständige Beschäftigung mit den Stoffen). Sie sagen es aber meistens n u r, wenn man genau nachfragt.
Und nicht nur Betriebe der Chemie-Industrie haben Gefahrstoffe und Chemikalien: nahezu alles, was chemisch irgendwie verändert oder geputzt oder verschönert wird, wird "chemisch" gemacht und meistens sind die Stoffe ... siehe vorstehend.
freundlichst Schächer