Hallo Forum,
ich würde gerne den Waldabstand von 30 m hier diskutieren.
LBO Ba-Wü
§ 4
Bebauung der Grundstücke
....
(3) (S1) Bauliche Anlagen mit Feuerstätten müssen von Wäldern, Mooren und Heiden mindestens 30 m entfernt sein;
S(2) die gleiche Entfernung ist mit Gebäuden von Wäldern sowie mit Wäldern von Gebäuden einzuhalten.
(S3) Dies gilt nicht für Gebäude, die nach den Festsetzungen des Bebauungsplans mit einem geringeren Abstand als nach Satz 1 zulässig sind,
(S4)sowie für bauliche Änderungen rechtmäßig bestehender baulicher Anlagen.
(S5) Ausnahmen können zugelassen werden.
(S6) Größere Abstände können verlangt werden, soweit dies wegen des Brandschutzes oder zur Sicherheit der Gebäude erforderlich ist.
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Satz1: Schutz des Waldes vor baulichen Anlagen mit Feuerstätten.
Welche Möglichkeiten gibt es um diesem Schutzziel Rechnung zu tragen um den Waldabstand von 30 m zu reduzieren?
Satz2:Grundsätzlich Abstand von Gebäuden zu Wald und umgekehrt, unabhängig von feuerstätten.
Aus den Sätzen 1 und 2 werden bauliche Anlagen und Gebäude definiert.
Worin liegt der Unterschied?
bauliche Anlage ist?
Gebäude ist?
Satz3: Festsetzungen Bebauungsplan.
Was kann man da überhaupt festsetzen?
Kann ich ohne Beachtung des Abstands, dann Gebäude auch unter 30m anordnen? Welche Schutzmaßnahmen sind dann erforderlich??
Satz4: Bestandsschutz... Klar.
Satz5: Ausnahmen können zugelassen werden.
Welche Ausnahmen kann man gestatten?
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Welche Gefahr vom Wald auf das Gebäude?
Baumsturz, Waldbrand, Astbruch,....
Welche Schutzmaßnahmen kann ich dagegen vornehmen?
Welche Gefahr vom Gebäude auf den Wald?
... ??????
Welche Schutzmaßnahmen kann ich dagegen vornehmen?
Ziel soll es sein den Waldabstand begründet herabzustzen um einen geringeren Abstand zu gestatten.
Danke im Voraus für die Antworten