es gibt Hallen, die auf F 30, F 60 oder F 90 ausgelegt werden. Und welche, die keine Brandschutzauslegung erfordern und die nennt man vereinfacht "F Null Hallen". Ob die halten oder nicht hängt von ganz vielen faktoren ab, z.B. Feststoffbrand (ETK, eher gutmütig) oder Flüssigkeitsbrand (Heizleistung für F 30 in gut 10 Mnuten erreicht), wenn die Zuluft und die RWA selbsttätig öffnen eher (viel) länger, weil die Wärme und der Rauch abgeführt werden, wenn die erst händisch geöffnet werden eher ziemlich kurz. Und wenn die Umfahrt dann so dicht an der Wand ist, daß ich in den Trümmerschatten komme, kann ich die Straße nur nach einzelner Kontrole nutzen, wenn sie weiter weg ist, kann ich rumfahren.
Manchmal geht es mit größeren Abständen nicht, wenn man aber die Fahrzeugbewegungsflächen der Nutzung so koordiniert, daß daraus eine Fahrgasse mit Abstand erreicht wird, ist es besser als "ohne". Und das ist eine Planungsaufgabe, keine Frage der Vorschriften.
Wir haben seit gestern Mittag wieder einen "dauerhaften Brand" in einer F Null Halle mit sehr großen Lüftungsflächen, mal sehen, wie die Halle nach 30 und 42 Std. Brandeinwirkung aussieht. mfg Schächer / ("nebenher") FB Statik