Sehr geehrter Herr Merkel,
die HochhausRL ist in der Tat eine Richtlinie und keine Rechtsvorschrift.
Nach Art. 90 BayBO kann das Staatsministerium durch Rechtsverordnung Vorschriften für "Sonderbauten" erlassen. Richtlinien fallen hier nicht darunter.
Selbstverständlich wird man bei Neubauten die vorhandene Richtlinie zitieren und auch anwenden. Das macht einfach nur Sinn, aber ein Brandschutzkonzept dass den baulichen Brandschutz auf andere Weise sicherstellt darf nicht einfach abgewiesen werden, sondern ist entsprechend zu prüfen.
Insbesondere heißt es im einleitenden Text zu dieser Richtlinie:
"Die Richtlinien sind auf die Errichtung von Neubauten abgestellt. ..."
Der Bestandsschutz spielt als sehr wohl eine Rolle und ist auch zu beachten. Die Behörde sieht aber in der Neuaufteilung der Nutzungseinheiten zu Recht eine wesentliche Änderung und tut sich nun schwer, dies ohne weiteres zu akzeptieren. Es sollte bzw. muss unbedingt ein den neuen Gegebenheiten angepaßtes Brandschutzkonzept vorgelegt werden und der innenliegende Treppenraum durch entsprechende Maßnahmen kompensiert werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas helfen und stehe für Fragen natürlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Dirk Engels