Guten Tag zusammen,
in einer Halle nach Industriebau (tragende Bauteile feuerhemmend, 3000 m²) wird ein "Stahleinbau" gestellt. Dieser Lackiereinbau enthält im Erdgeschoss folgende betretbaren Räume/Kabinen:
- Lackierkabine
- Lackiervoraum
- Trockenkabine
- Raum Schleifen
Auf dem Einbau sind Technische Anlagen untergebracht (Lüftung, Elektro), dieser Bereich soll nur zu Wartungszwecken (mit Treppe) begangen werden (260 m²). An diese Räume schließen auch weitere Aufenthaltsräume an, über welchen sich ein Lagerbereich befindet (180 m²).
Nun geht es um die grundsätzliche Einstufung. Formal handelt es sich meiner Auffassung nach als Galerie bzw. Empore, dessen tragende Bauteile ebenso feuerhemmend sein müssen.
Nach Aussage des Anlagenerstellers ist der gesamte Lackiereinbau nach Maschinenrichtlinie zu betrachten. Angeblich unterliegt die Maschiene auch wenn sie betreten werden kann nicht dem Bauordnungsrecht. Alle sicherheitsrelevanten Aspekte sollen über die CE-Kennzeichnung gedeckelt sein (einschließlich Fluchtwegsituation). Jedoch beziehen sich diese Aspekte ausschließlich auf den Brandfall innerhalb der Anlage und nicht für den Brandfall im Gebäude.
Hat jemand hiermit schon Erfahrung?
Schlägt das Maschinenrecht (Gerätesicherheitsgesetz)das Baurecht? Kann es sein das die Räume der Einbau demnach nicht nach Bauordnungsrecht zu betrachten sind?
Vielen Dank schon mal!
Gruß
Sven Schäfer