Als Brandschutzbeauftragter hatte ich es mit einem Pflegeheim in einem dekmalgeschützen Haus zu tun. Es fehlte der zweite bauliche Rettungsweg. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wurde nun eine Außentreppe angebaut. Weiterhin wurde die obligatorische Brandmeldeanlage installiert.
Im Brandfall wird nun wahrscheinlich folgendes passieren: In einem beliebigen Zimmer wird der typische Brand entstehen und sich rasch entwickeln. Wenn das Pflegepersonal (nachts eine Person) richtig reagiert wird sie die Tür zu dem Raum schließen oder geschlossen halten. In dem alten Bau kann man nur hoffen, das die Wände und Decken halten.
Die anderen Bewohner haben nun die Möglichkeit eine der vorhandenen Treppen zu nutzen - vermutlich können das aber nur einige. Nun die Verantwortung für die Rettung auf die eine Pflegekraft zu schieben wird auch nicht funktionieren. Die Hilfeleistungspflicht greift ja auch nur, soweit diese auch zumutbar ist. Gerade im Brandfall stößt man da aber schnell an seine Grenzen.
Bis die Feuerwehr die Löscharbeiten im brennenden Raum aufnehmen kann steht dieser sehr wahrscheinlich im Vollbrand, wenn sich das Feuer nicht schon ausgebreitet hat.
Ich unterstelle hier:
Der zweite bauliche Rettungsweg ist für viele Bewohner genauso wenig nutzbar wie der erste.
Die Brandmeldeanlage hat bis zum Eintreffen der Feuerwehr keinen Einfluss auf den Brandverlauf.
Eine zuverlässige Rettung der Bewohner ist durch Personal nicht sichergestellt. Spätestens bei verrauchten Rettungswegen ist eine Rettung nicht mehr möglich.
Mit einer automatischen Löschanlage kann der Vollbrand, und damit die Ausbreitung von Feuer und Rauch, verhindert werden. Die anderen Bewohner werden weniger gefährdet.
In diesem Fall wäre auch eine einfache Löschanlage sicherlich noch teurer als die Außentreppe und die BMA gewesen. Aus meiner Sicht würde die Löschanlage aber mehr Schutz bieten.
Leider habe ich keinen Sachverständigen gefunden, der diese Lösung mittragen wollte.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Klaas