Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
für ein Bestandsgebäude, das nach genehmigten Plänen ausgeführt wurde und für das es einen „Schlussabnahmeschein“ der Genehmigungsbehörde gibt und bei dem seit der Errichtung des Gebäudes nichts geändert wurde, gehe ich vom Bestandsschutz aus.
Für dieses Gebäude existierte ein Feuerwehrplan. In der Vergangenheit haben mehrfach Feuerbeschauen für das Gebäude stattgefunden. Hier wurden die vorhandenen Feuerwehrflächen als nicht ausreichend lang bemängelt. Daraufhin wurde in der Vergangenheit die Feuerwehraufstellfläche verlängert. Danach wurde bei einer weiteren Feuerbeschau des Gebäudes der Mangel festgestellt, dass die Feuerwehraufstellfläche nicht mit dem vorhandenen Feuerwehrplan übereinstimmt, der noch auf die ursprüngliche Situation beruht. Daraufhin wurde ein neuer Feuerwehrplan erstellt, der von dem Ursprungsplan abweicht.
Meine Fragen an Sie:
1. Besteht für das Gebäude trotzdem noch Bestandsschutz –also nach dem die Flächen für die Feuerwehr verändert wurden? Oder ist durch die Maßnahme der Veränderung der Feuerwehrflächen der Bestandsschutz des Gebäudes entfallen?
2. Seit der Errichtung des Gebäudes wurde auch die Musterrichtlinie über die Flächen für die Feuerwehr überarbeitet. Müssen bei einer solchen Überarbeitung die vorhandenen Flächen für die Feuerwehr immer angepasst werden? Gibt es für die Flächen für die Feuerwehr keinen Bestandsschutz?
3. Gibt es Möglichkeiten, von den Flächen für die Feuerwehr abzuweichen? Insbesondere von dem Punkt 9 der Musterrichtlinie über die Flächen für die Feuerwehr in dem es heißt „Die Aufstellfläche muss mindestens 8 m über die letzte Anleiterstelle hinausreichen“
Hier wird aufgrund der verlängerten Feuerwehrfläche eine derzeit geplanter Anbau des Gebäudes nicht mehr möglich, da dieser in diese jetzt verlängerte Feuerwehraufstellfläche eingreifen würde. Bis zum Zeitpunkt der Erstellung des neuen Feuerwehrplanes war eine Rettung der Personen durch die Feuerwehr auch bei den geringeren Feuerwehraufstellflächen
möglich. Außerdem wurde der Anbau zeitgleich mit dem neuen Feuerwehrplan geplant, so dass sich hier Überschneidungen ergaben.
Ich danke Ihnen für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Klaus