Brandschutz im OP
Der OP Bereich darf seine Funktion nicht beeinträchtigen gerade im Hinblick, dass eben OP`s über mehrere Stunden gehen können, eine Unterbechung ist dahe nicht sinnvoll.
D.h. man muss den OP-Bereich bei gefahren von aussen entsprechend schützen. Dies umfasst da dann Maßnahmen eben des baulichen Brandschutzes F90/ T 30 , etc. und vielleicht sogar höhere Anforderungen. Zu berücksichtigen wäen da auch ggf. Maßnahmen im Beeich der Aussenfassaden (Brandüberschlag). Das lässt sich mit den üblichen Brandschutzbeeichstrennung lösen.
Dann wäre die Medienversorgung zu berücksichtigen, dass die eben geschützt und gesichert verlaufen und eine OP nicht unterbrechen können. Thematik Funktionserhalt, gesicherte Medienversorgung, Sicherheitsstromversorgung, etc.
Innerhalb des OP Bereichs halte ich eine Löschanlage grundsätzlich nicht für sinnvoll, man stelle sich vor, eine derartige Anlage löst aus, die OP kann abgebrochen werden.
Daher wäre da natürlich der Ansatz zu sehen mögliche Zündquellen und eben brennbare Baustoffe, Leitungsanlagen etc. auf diesen Umstand zu berücksichtigen. Hier wäre dann an Einzelverleitungsverlegungen zu denken oder Einkapseln etwa von Kabeltrassen etc.
Dann natürlich die Reduzierung grundsätzlich von Brandlasten was die Einbauten, Trennwände etc. betrifft.
Diese Beurteilung würde ich entsprechend durch eine Gefährdungsanalyse vornehmen zur umfangreichen Dokumentation.
Zu Betrachten wären dann ggf. noch Maßnahmen zur Rauchableitung, wenn es denn wirklich mal ein `wenig` brennt.
Dort sind Kombinationen ggf. mit der normalen Raumlüftung zu entwickeln.
Die Betrachtungen sollten hier eben imme den Fakt eines Betriebs sicher stellen.
Die angeführte Brandschutzbereichsgröße von ca. 400 m² halte ich hier nicht für Bedenklich. Ich kann mir sogar noch größere Bereiche vorstellen.
Als Hauptgefahr würde ich da eher Rauchentwicklung sehen mit Maßnahmen zum Rauchschutz bzw. einer möglichen lokalen Rauchableitung.
mfg