Bestehendes Wohn / Verwaltungsgebäude, GKL 4 wird angebaut. Die erforderliche Brandwandersatzwand (hf + M) verläuft genau im Bereich des Notwendigen Treppenraumes, an diesen grenzen im 3./4. OG Laubengänge an die zu Wohnungen führen. Im Inneneckbereich gibt es nach ca. 1,50m angrenzende Badfenster.
Welche Anforderungen haben die Türen vom Treppenraum zum Laubengang?
1. Anforderungen Öffnungen nach Treppenraum oder Brandwand?
Was sticht?!
2. falls Treppenraum wäre eine RS-Türe zum Notwendigen Flur / Laubengang nach BayBO ausreichend
>>> Problem Fenster im Inneneckbereich
>>> Lösung T30 RS zur Sicherung des RW?
3. falls Brandwand T60/90 Türe, für Aussenbereich weitgehend ohne Zulassung (wenn Ansprüche an Wärmeschutz und Optik bestehen)