In einen bestehenden erdgeschossigen Kindergarten (GKL 3) wurde eine Kindergrippe eingebaut.
Zur Nutzungsaufnahme fordert das Landratsamt die "erforderliche" Brandschutzbestätigung des Architekten.
Brandschutz wurde durch das Landratsamt geprüft, somit ist die Bescheinigung des Nachweiserstellers über die übereinstimmende Bauausführung bei GKL 3 nicht erforderlich.
zumindest in Bayern)
Die Behörde verweist auf den Satz in der Baugenehmigung:
"Dem Landratsamt ist vom Brandschutznachweisersteller zu bestätigen, dass die im Brandschutzkonzept dargelegten baulichen Voraussetzungen gegeben sind."
Aus meiner Sicht holt sich die Behörde die Bestätigung über die Hintertüre, auf die sie sonst keinen Anspruch hat.
Wie geht man damit um?
(Brandschutz ist natürlich auch umgesetzt - Bescheinigung wäre kein Problem, aber ...)