Ich hatte mal einen ähnlichen Fall:
Vor einem Wohngebäude steht ein geschützter Baum, die Aufstellfläche für die linken Wohnungen liegt links vom Baum, die für die rechten Wohnungen rechts vom Baum.
Das die Feuerwehr innerhalb von 30 Minuten (bei feuerhemmenden Wohnungstrennwänden) nicht zwingend
- anfährt,
- die Drehleiter aufbaut,
- alle Personen aus Wohnungen der brennenden Gebäudehälfte rettet,
- dann die Drehleiter wieder abbaut und umsetzt, um die andere Seite zu evakuieren
- Dann die Drehleiter zur Brandbekämpfung wieder auf der anderen (ersten) Seite aufbaut...
erscheint nachvollziehbar.
Es ist wohl immer eine Entscheidung im Einzelfall, ob die Schutzziele Personenrettung und wirksame Löscharbeiten tatsächlich erreicht sind, oder das eben durch andere Umstände gefährdet ist, auch wenn diese nicht 1:1 in der Bauordnung so ablesbar sind.
Gruß,
Boazar