Hallo zusammen,
mal wieder ist Hilfe nötig:
In unserem Hochregallager (24 m) werden u.a. auch Leeremballagen aus Kunststoff eingelagert. Das komplette Lager ist in allen Lagerebenen besprinklert. Wegen der Kanistereinlagerung (Stangenbenzin)wurde von der Feuerversicherung die Unterteilung einzelner Lagersektionen in kleinere vertikale Abschnitte mittels Blechen gefordert (keine Tropfbrände, verzögerte Ausbreitung auf darüberliegende Gebinde).
Hierfür sind bisher Bleche ohne Durchlass vorgesehen.
Nun behauptete ein für einen Regaltausch angesprochener Regalhersteller, diese Bleche müssen zu 50% durchlässig sein, um ein Berieseln von oben weiterhin zu gewährleisten. Er beruft sich hierbei auf bestehende Vorschriften, war aber nicht in der Lage, mir zu sagen welche.
m.E. brauchen wir keine gelochten Bleche zu verwenden, da wie gesagt alle Regalebenen (Zeilen) besprinklert sind
Daher die Frage: Hat jemand diesbezüglich Informationsquellen oder bereits einen ähnlich gearteten Fall behandelt ?
schon jetzt schönen Dank für die Hilfe
Gruß
Protego