Gem. MLAR 3.22 werden an den Raumabschluss von Messeinrichtungen und Verteilern zu notwendigen Fluren geringere Anforderungen gestellt, als an die Leitungsanlagen (3.3-3.5) an sich.
Messeinrichtungen und Verteiler müssen nur mit nichtbrennbaren Bauteilen gegenüber dem Flur abgeschottet werden, während die Leitungen mit feuerhemmenden Bauteilen angeschottet werden müssen, sofern es sich nicht nur um nichtbrennbare Leitungen handelt.Ich kann weder den Sinn richtig nachvollziehen, noch mir die konkrete Ausführung sinnvoll vorstellen. Muss dann der Verteiler zum Schacht geschottet werden, die Verteiler-Tür zum Flur darf aber aus Blech sein ?
Oder verstehe ich die Begrifflichkeiten nicht?(Verteiler= z.B. EUV, Heizkreisvert; Messeinrichtung= Uhr/Wärmemengenzähler u.a. ?)
Ich wäre dankbar für Aufklärung.
J.Peters