Guten Tag,
In einer Sporthalle werden Tribünen für 600 Personen errichtet. Diese sind sind ausfahrbar und können sowohl vom Hallenboden als auch von oben, über einen offenen Gang erschlossen werden. Die erforderlichen Rettungswege führen entsprechend, über die Halle auf Hallenbodenniveau oder nach oben, über den erwähnten Gang zu Treppenräumen oder Ausgängen ins Freie.
Ist die "Treppe", welche die Sitzplätze erschliesst und den baulichen Flucht und Rettungsweg im Tribünenbereich darstellt damit automatische eine notwendige Treppe und damit nach DIN 18065 zu planen und dimensionieren oder ein Stufengang gem. § 10 M-VStättV?
Vielen Dank für die Unterstützung,
J. Peters