Ich sehe das Forum nicht als Lesedienst.
Daher hier nur Beispiele aus der ASR A1.8 Verkehrswege
"Die Verkehrswege eines Höhenniveaus (Geschosses) müssen grundsätzlich waagerecht angelegt sein. Nicht vermeidbare Höhenunterschiede ..."
=> "Ihr" Höhenunterschied ist vermeidbar.
"Verkehrswege müssen eine ebene und trittsichere Oberfläche aufweisen, um Gefährdungen durch z.B. Stolpern, Umstürzen oder Wegrutschen zu vermeiden."
=> Höhenunterschied = Stolpergefahr
Oder auch aus ASR A2.3 - Fluchtwege und Notausgänge
"Fluchtwege dürfen keine Ausgleichsstufen enthalten."
Gruß
C. Lammer