Grüß Gott aus Bayern!
Folgender realer Fall:
Ein Gebäude steht mit einer Fassade direkt am Fluß, mit den anderen drei ´normal´ auf Gelände.
Das Gelände ist eben, die Höhe nach BayBO beträgt dort ca. 6.80 m.
Die Fassade zum Fluß fällt senkrecht um mehrere Meter (zum Flußbett) ab.
Wenn ich mich dort aus dem Fenster lehne und nach unten schaue, sehe ich:
1. bei Niedrigwasser: das Flußbett/Kieselsteine.
2. bei Mittelwasser: Wasser
3. bei Hochwasser: noch mehr Wasser.
Wenn man bis zum Flußbett messen würde, wäre die Höhe im Mittel auf jeden Fall >7m.
Ich tendiere mittlerweile zu folgendem:
Die Flußseite ist nach BayBO nicht definiert, eine Höhe (Flußgrund? Wasseroberfläche? bei welchem Wasserstand?) schlichtweg nicht ermittelbar. Diese Seite kann bei der Ermittlung der Höhe nicht herangezogen werden und bleibt unberücksichtigt.
Auswirkungen auf z.B. die Rettungswege hat die Fragestellung nicht, es werden ohnehin zwei bauliche Rettungswege ausgeführt.
Hat eher formale Auswirkungen: Prüfstatik, Bestätigung ordnungsgemäße Ausführung bei Gebäudeklasse 4 usw.
Es geht mir bei der Frage ausschließlich um die ´formal richtige´ Ermittlung der Gebäudeklasse.
Ich danke für Ideen und Anregungen,
Josef
"Höhe im Sinn des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel."