Sehr geehrte Brandschützer,
ich habe eine Frage zu Tabelle 1 der IndBauRL.
Danach ist bei erdgeschossigen Gebäuden ohne Anforderung eine max. Breite von 40m vorgeschrieben. Die Länge kann also größer sein, sonst komme ich ja nicht auf die zulässigen Brandabschnittsflächen.
Bedeutet das gleichzeitig, dass die sonst nach LBO erforderliche innere 40m-Brandwand bei einer Lagerhalle mit 17x47m entfallen kann oder ist trotzdem eine Abweichung zu beantragen?
Danke!