hallo Herr Lesses,
wenden Sie sich doch mal an Herrn Bell von der Obersten. - andreas.bell@stmi.bayern.de
Er hatte in einem konkreten Fall nachfolgende Antwort mitgeteilt:
auf Ihre Frage kann ich Ihnen antworten, dass eine Einführung oder Bekanntmachung der Muster-Hochhausrichtlinie vom April 2008 in Bayern nicht beabsichtigt ist. Im Hinblick auf eine etwas "modifizierteForm" (in der für bestimmte Fallgestaltungen noch Erleichterungen eröffnet werden sollen), laufen derzeitnoch Abstimmungen zwischen einigen Ländern. Wir haben grundsätzlich keine Bedenken dagegen, bei der Planung von Neubauten die Muster-Hochhausrichtlinie von 2008 anzuwenden – dann aber insgesamt
(also kein "Rosinenpicken" der jeweils günstigeren Anforderung aus der alten und der neuen Richtlinie).
Die Möglichkeit der Anwendung der neuen Richtlinie sollte aber in jedem Fall rechtzeitig vorher mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abgestimmt werden, denn Grundlage für die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern ist in Bayern derzeit immer noch die Richtlinie in der Fassung der
Bekanntmachung vom Mai 1983.
dies ist nun sicher nicht immer zu verallgemeinern, doch eine erneute Nachfrage kann ja nichts schaden; je nach Antwort, wird die untere Genehmigungsbehörde sicher auch mit sich reden lassen;
mfg
der Feuerteufel