@Lammer
Ich habe das so verstanden:
eine NE wird über 2 nT erschlossen, also im Regelgeschoß:
nTR - NE - nTR
jeder dieser nTR weist eine (Treppenraumerweiterung) auf dem Ausgangsgeschoß auf, die ich der Einfachheit halber dem jeweiligen nTR zuschlage.
Damit ergibt sich im Eingangsgeschoß:
nTR neben nTR
Nachdem´s in den LBOs keine Treppenraumtüre zu anderen Treppenräumen gibt und die "Unabhängigkeit" der beiden vertikalen RW gegenüber dem Niveau der LBO bei meinem Ansatz nicht abgesenkt werden soll schalte ich das zwischen 2 nTR, was in jedem Regelgeschoß auch ausreichen würde: ein nF.
Damit komme ich zu einer Lösung im Eingangsgeschoß von:
nTR - nF - nTR
D.h. im EG/Eingangsgeschoß sind die beiden notwendigen Treppenräume durch einen notwendigen Flur voneinander getrennt. Jeder nTR (bzw. dessen Treppenraumerweiterung) hat seinen eigenen Ausgang ins Freie.
Die vom Nutzer gewünschte Querverbindung von einer Treppenraumerweiterung zur anderen ist über den (kleinen) notwendigen Flur bauordnungskonform möglich.
Der RW führt damit natürlich nicht vom sicheren nTR zurück in/über einen nF ;-)
Habe ich jetzt was übersehen?
Stefan Blümel