Hallo Hannes,
für den Begriff Nutzungseinheit gibt es keine einheitliche Definition (s.a. die umfangreichen Diskussionen hierzu im Forum).
Ich würde es so formulieren:
Als bauordnungsrechtliche Nutzungseinheit "Lagerhalle" ist es e i n e Nutzungseinheit (ein Brandabschnitt ohne erforderliche brandschutztechnische Trennungen), als "brandschutztechnische" Nutzungseinheit handelt es sich um unterschiedliche Nutzungseinheiten.
Aufgrund der geringen Größe der Halle bzw. der einzelnen Zellen resultieren in Ihrem Fall daraus vermutlich aber keine brandschutztechnischen Anforderungen (ohne Pläne > ohne Gewähr). Für größere Nutzungseinheiten sind häufig Anforderungen an Trennwände oder unabhängige Rettungswege erforderlich.
Und wenn dann irgendwann Wohnmobile drin stehen, wirds formal zu einer Nutzungseinheit "Garage"...
Gruß
Matthias Bußmann