Muss man bei der Benutzung der Tabelle 9 der IndBauR (7.6.2 IndBauR Brandbekämpfungsabschnitte ohne Bemessung der Bauteile als Erleichterung für erdgeschossige Industriehallen) auch Teilflächenachweise führen? Denn die Brandlasten spielen ja bei diesem Nachweis keine Rolle. Das Gebäude darf ja weiterhin "F0" erstellt werden?