Hallo Herr Schächer,
danke für die Rückmeldung. War mir alles soweit klar.
Nur den Punkt mit den Mittelgaragen verstehe ich nicht ganz. In Bayern sind Mittelgaragen unabhängig von GKL prüfpflichtig. In Hessen offensichtlich nicht, wenn ich das richtig verstehe!?
Im konkreten Fall habe ich eine eingeschossige unterirdische geschlossene Mittelgarage (ca. 800 m²), auf welcher Gebäude der GKL 4 angeordnet werden. Diese stehen natürlich in Verbindung mit der Garage (Sicherheitsschleusen etc.).
Nachweisberechtigt für GKL 4 sind wir.
Muss die TG geprüft werden oder nicht? Wenn ich das ganze richtig verstehe nicht. Muss die TG in eine GKL eingestuft werden?
Kommt mal ein Bauvorhaben der GKL 5 in Hessen, werde ich Sie beim Bauherrn als Prüfer vorschlagen.
Gruß Schmeußer