Aus DIN18230-1 ist aus einem gegebenen tä die rechnerisch erforderliche Feuerwiderstandsdauer für Bauteile SKb1 bis 3 zu ermitteln. Nach Tab. 2 der IndBauRL erhält man nun in Abhängigkeit davon BKI bis BKV.
Nun mein Problem: Was ist damit denn anzufangen? Wohin führen diese BKI bis BKV als Einstufung?
Nach DIN 4102 oder DIN EN 13501 ist doch nur die Branddauer relevant, d.h. man hat da eigentlich nur 30/60/90 Minuten. Was soll dann diese Einstufung in I bis V?
Wie ist ein Bauteil mit BKI dann nach DIN4102 einzustufen? Nach meinem Verständnis würde ich BKI als F0 einstufen, d.h. ohne rechnerischen Nachweis oder bin ich hier völlig falsch?