Hallo,
Nein, das kann ich nicht.
Begrifflich handelt es sich um zwei unterschiedliche Sachverhalte.
Die IndBauRL NRW zielt mit "Teilflächen" die thermische Belastung von Bauteilen ab.
Die DIN 18230-1 meint dagegen Flächen höhere Brandlast.
"In Abschnitt 7.4.6 der Industriebaurichtlinie werden Teilflächennachweise für Trennwände zwischen Brandbekämpfungsabschnitten und für Bauteile gefordert, die Decken von Brandbekämpfungsabschnitten unterstützen. Mit dieser Forderung wird Rechnung getragen, dass nach DIN 18 230-1 die Auswirkung eines Brandes auf Wände und Stützen, die direkt dem Brand ausgesetzt sind, nicht ermittelt wird bzw. eine Verteilung der thermischen Belastung über den Raum angenommen ist. Für dem Feuer direkt ausgesetzte Bauteile können sich höhere Belastungen ergeben. Anstelle der nach 7.4.6 der Industriebaurichtlinie erforderlichen Bemessung können für Stützen auch örtlich konstruktive Maßnahmen ausreichen." (Zitat aus *)
Weitere Hinweise finden Sie in den * "Erläuterungen zur Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau".
Gruß
C. Lammer