Sehr geehrte Kollegen,
ich habe eine erdgeschossige Lagerhalle (Neubau) mit ca. 1670 m² (Raumgröße), der gesamte Brandabschnitt hat etwa 2120 m², mittlere Höhe ca. 8,0 m.
Aufgrund der Raumgröße und der sowieso geplanten NRA habe ich den Rauchabzug nach DIN 18232-2 mit Erleichterung A bemessen. Die raucharme Schicht liegt bei 4 Meter, bedingt durch die Zuluftöffnungen. Soweit so gut.
In der Lagerhalle steht nun ein 2 geschossiger Bürocontainer mit einer Grundfläche von lediglich ca. 25 m². Im EG Aufenthaltsraum (mit Sichtverbindung zur Halle) im OG Meisterbüro (ebenfalls Sichtverbindung),WC/Dusche und kleines Lager (3,2 m²). Das OG ist von der Halle aus über eine Treppe erschlossen.
Nun sieht die Behörde den Einbaucontainer als Ebene und fordert eine 2,5 m hohe raucharme Schicht ab Fußboden OG-Container bzw. oberstes Podest der Treppe.
Das ist doch Schwachsinn, oder übersehe ich da was Wesentliches??
Ich sehe den Container als untergeordneter Einbau und nicht als Ebene, der zudem auch nicht zwingend von der Feuerwehr zur Brandbekämpfung begangen werden muss.
Wie ist da eure Meinung?
Gruß
Gerhard Funk