@ Franz: Da bin ich mal ausnahmsweise voll deiner Meinung.
@ Clammer: Ich brauche keine hellseherischen Fähigkeiten zu haben, um voraussagen zu können, dass die Fernwartung normativ in der Produktnorm als auch in der Anwendungsnorm in nicht allzu ferner Zukunft kommen wird.
Damit es allen klar wird: Normen werden von "interessierten Kreise" gamacht. Dass da nicht die "gute Sache" an sich im Vordergrund steht, sondern durchaus auch andere Interessen eine Rolle spielen können, ist ja durchaus naheliegend. Aber im Endeffekt ein Skandal.
Ganz allgemein: Am Beispiel der RauchwarnmelderPFLICHT lässt sich zeigen, wie eine eigentlich unstrittig geeignete, relativ einfache, für alle nachvollziehbare und von jedem, der ein Telefon bedienen kann, auch selbstätig umsetzbare Maßnahme ad absurdum geführt wird.
Ich bin nach wie vor gegen eine PFLICHT, da hierdurch
-Haftungsrisiken verschoben werden (oder gar erst entstehen)
-einer Geschäftemacherei Tür und Tor geöffnet wird und -das ist mein Hauptargument-
-der volkswirtschaftliche Nutzen fraglich, zumindest nicht nachgewiesen ist.
@ Hannes und Franz: Tja, bezüglich DIN 14676 hast Du ja (formal) recht. Aber: Wie wird denn in einem Schadensfall ein Gerichtssachverständiger die Frage beantworten, ob diverse Rauchmelder richtig montiert und betrieben wurden? Faktisch kommt man an der 14676 gar nicht vorbei. "Öffentlich-rechtlich" ist da vollkommen egal - einzig mit dem Qualifikationsthema zur "Fachkraft" wird man sich ggf. wieder -wie bei der DIN 14675- die Finger verbrennen. Und dass die 14676 keine "allgemein anerkannte Regel der Technik" ist, dass kann man ja mal versuchen. Ich glaube, das Gegenteil wäre einfacher vor Gericht schlüssig darzustellen.
Gruß
Werner Müller