Sehr geehrte Kollegen,
ich würde gerne wieder einmal Ihre Meinung hören:
Ein grenzständiger Wintergarten (überdachter Anbau mit Seitenwänden)an - beispielsweise - einer Doppelhaushälfte bedarf zweifelsohne einer Brandwand zum Nachbarn hin.
Wie ist das bei einer Pergola (überdachten Anbau, seitlich offen)?
Meiner Ansicht nach handelt es sich auch bei der Pergola um ein Gebäude bzw. Teil eines Gebäudes nach Art. 2 Abs. 2 BayBO, und damit ist nach Art. 28 BayBO eine Brandwand auf der Grenze zu errichten. Ob nun seitlich offen oder nicht spielt da keine Rolle. Auch in einer Perola können Brandlasten wie Lagerung von Brennholz etc. sein. Ober sehen Sie hier irgendeine Sonderregelung?
Praktisch gesehen, macht es ja auch Sinn, wenn zwei grenzständige Pergolen in Holzkonstruktion brandschutztechnisch getrennt werden. Ebenso wie andere Hallen ohne Seitenwände, wie offene Ställe oder seitlich offene Holzlagerhallen. Wenn solche Gebäude grenzständig aneinander gebaut werden, ist eine Brandwand erforderlich. Oder sehen sie das anders?
Ich frage so dumm, da ich etliche Pergolen kenne, denen die Brandwand fehlt - nach dem Motto: "Ohne Seitenwände auch keine Brandwand"
Ich freue mich auf Ihre Kommentare!