Hallo,
gerade hänge ich gedanklich fest, eine Schleuse (Wände F90-AB, Türen T30RS und RS, Decke F90-AB) von der Tiefgarage (TG) in das daneben liegende KG eines Wohnhauses (WH, GK5) soll einfachhalthalber* mit Kabeltrassen und Leitungen zur Versorgung der TG und des WH belegt werden.
Spontan wollte ich schon die Durchführungen umplanen, wenn nun aber entsprechende Schotts vorgesehen werden und, wie im notwendigen Flur, Unterdecken die von oben und unten in F30 ausgeführt werden, dann müsste das doch nach GaStellV zulässig sein ?
Grüße aus dem sonnigen Bayern
Hans-Dieter, der auf dem Schlauch steht..
*das es wirklich einfacher ist bezweifel ich ja selbst, liegt eben nicht in meiner Entscheidungsmöglichkeit.