Hallo!
Folgende Frage habe ich: Darf ich in älteren Gebäuden im Bestand - unabhängig von der Gebäudeklasse - einfach dazu übergehen, die 400 m² anzuwenden, um damit Brandschutzmängel
zu kompensieren? Z. B. die fehlende Brandschutzqualität von Türen, fehlende Abschottungen, unzulässige Brandlasten in notwendigen Fluren usw.
Diese neu aufgestellte Definition hat nichts mit einer Nutzungsänderung zu tun.
Darf ich das von meiner Seite aus als Fachplaner Brandschutz bzw. BS-Sachverständiger einfach "passend" machen? Wenn ja, dann ich hafte ich natürlich auch dafür.
Meine entscheidende Frage ist jedoch, ob in solchen Fällen
die zuständige Baubehörde immer zu beteiligen ist. Nach meinem Verständnis greife ich in den genehmigten Bestand ein und wende die 400 m², die es zum Zeitpunkt der Gebäudeentstehung nicht gegeben hat.
M. E. muss ich in so einem Fall die Baubehörde beteiligen.
PS Leider stelle ich häufig fest, dass es Brandschutzfachleute gibt, die dies nicht berücksichtigen. Oft mit dem Argument, dass der Eigentümer es nicht wünscht. Ich gehe dann davon aus, dass der SV die Haftung in so einem Fall übernimmt.
Gruß aus dem Norden und freue mich auf die Meinungen