Werte Kollegen -
Verwendbarkeitsnachweise...ein komplexes Thema.
Wie ist es bei einem Obentürschließer (z.B.an einer dicht- und
selbstschließenden Tür) - benötigt dieser einen Verwendbarkeitsnachweis?
Es kam der Hinweis, in Bauregelliste C Nr.2.3 stehen "Türen und Fenster einschließlich Zubehör". Diese brauchen also keinen Verwendbarkeitsnachweis (sofern der OTS ´Zubehör´ ist).
Doch immer wieder mal fragt jemand nach einem Verwendbarkeitsnachweis für einen OTS!
Vielen Dank für Hinweise.
Michael Koeppen