Ich schreibe im Moment an einer Arbeit bezüglich
Brandschutz bei verglasten Balkone und könnte noch etwas Unterstützung bei der Einschätzung der Brandlast auf Balkonen brauchen.
Verglaste Balkone haben über die Begriffe Raum/Aufenthaltsraum, Überdeckung und Gebäude
Brandschutzanforderungen bei Tragsystem und Decken.
Dies hat zur Folge, dass bei GKL5 / F90 das
Tragsystem fast nur noch mit unwirtschaftlichen und
unflexiblen Stahlbetonstützen statt als Stahlkonstruktion ausgeführt werden kann.
Im Prinzip gibt es dabei seltsame Konstellationen bei denen Abweichungen möglich wären:
- ein Einfamilienhaus GKL1 hat keine BS Anforderungen - 3 Stock Balkon F0 möglich
- ein Doppelhaus GKL2 braucht für einen erdgeschossigen Balkon bereits F30
Die Arbeit zielt darauf ab, ob für bestimmte Gebäudeklassen und Einzelfälle verglaste Balkone als Stahlkonstruktion ausgeführt werden können. Im Moment versuche ich die Frage zu klären:
1.)Was brennt, wie lange, mit welcher Temperatur auf einem Balkon ( Größe ca. 10 m2,Volumen ca. 25 m3, raumhoch verglast)?
2.)Platzt die Einfachverglasung (und sorgt so für eine
thermische Entlastung/Situation offener Balkon) bevor die Stahlstützen geschädigt werden?
3.)Kann mir jemand bei der Einschätzung der Brandlast
weiterhelfen?
Angenommen und berechnet: Tisch und 2 Stühle aus Plastik, Teppich, Vorhang, Papierstapel, 2 Getränkekästen, 1 gelber Sack, Holzmöbel mit gesamt ca. 65 – 70 kWh/m2
vielen Dank