Hallo Prüfsachverständige,
ich habe die erste Anfrage an Prüftätigkeit in Rheinland-Pfalz und quäle mich gerade durch deren Gebührenverzeichnis durch. Kann mir vielleicht jemand aus Ihren Reihen weiterhelfen:
Mir ist nicht klar, wie ich auf das Pauschalhonorar komme.
§ 2 des Gebührenverzeichnisses erläutert, wie ich den Rohbauwert ermittel. BGI * Rohbauwert gem. Anlage 2 * aktuelle Indexzahl 205,5. Da kommt ein irrsinnig hoher Wert heraus, oder muss ich den Indexwert noch durch 100 teilen ( also mal 2,055)?
Nächste Frage: Was mache ich mit diesem Rohbauwert, um dann auf das Honorar für die Prüfung zu kommen? STehe irgendwie auf dem Schlauch...
Danke im voraus für Ihre Hilfe.
Schöne Grüße aus Wiesbaden, Nadja Ludwig