Hallo Herr Schäfer,
ich schließe mich Ihrer Meinung an.
Rettungswege nach Bauordnung sind das eine, Fluchtwege nach ASR das andere.
Auszug ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge
3.4 Gefangener Raum ist ein Raum, der ausschließlich durch einen anderen Raum betreten oder verlassen werden kann.
6 (10) Gefangene Räume dürfen als Arbeits-, Bereitschafts-, Liege-, Erste-Hilfe- und Pausenräume nur genutzt werden, wenn die Nutzung nur durch eine geringe Anzahl von Personen erfolgt und wenn folgende Maßgaben beachtet wurden:
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Sicherstellung der Alarmierung im Gefahrenfall, z. B. durch eine automatische Brandmeldeanlage mit Alarmierung
oder
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Gewährleistung einer Sichtverbindung zum Nachbarraum, sofern der gefangene Raum nicht zum Schlafen genutzt und eine geringe Brandgefährdung im vorgelagerten Raum gegeben ist.
Wenn keine BMA vorhanden hilft die Sichtverbindung, das handhaben wir (erfolgreich) bei Meisterbüros, Pausenräumen usw. innerhalb Produktions- und Lagerhallen seit Jahren so...
Gruß
Hannes