Grüß Gott aus Bayern!
Die Frage würde ich gerne wieder aus der Versenkung holen, vielleicht hat ja Frau Ludwig mittlerweile eine abschließende Antwort zu diesem leidigen Thema :)
Bei einem aktuellen Projekt, die Randbedingungen zur "Galerie" sind weitgehend eingehalten, werden die Galerien explizit als "Schlafgalerien" bezeichnet. Das Bett oben drauf schön im Eingabeplan mit dargestellt.
Rauch(warn)melder wird´s natürlich geben,
trotzdem finde ich, da wird die Schmerzgrenze schon langsam erreicht (bzw. überschritten?).
Über Meinungen dazu, auch ob ich da vllt. zu penibel bin, würde ich mich freuen,
J. Edtbauer
PS: Bei der VKB gibt´s auch nochmal Angaben dazu, was "Galerien und Emporen" sind:
https://www.vkb.de/content/services/schaden-verhueten/
-> Broschüre Bayerische Bauordnung, Seite 30