Hallo mh-ing,
was wird denn jetzt eingebaut? Rauchmelder oder Rauchwarnmelder? Rauchwarnmelder und Alarmierung sind "eben" keine BMA.
Ich würde doch ganz dringend davon abraten, Rauchmelder als BMA einzubauen. Dann kann und wird nicht funktionierten. Denn die Prüfung erfolgt dann nach den Herstellerangaben. Und kein Mieter möchte alle viertel oder halbe Jahre einen Prüfer in seiner Wohnung stehen haben, der alle Rauchmelder auf seine Funktionsfähigkeit überprüft.
Bei Rauchwarnmeldern muss sich der Mieter selber um die Dinger kümmern.
Und wenn das Brandschutzkonzept nicht klar ist - wenden Sie sich doch an den Nachweisersteller. Der muss sich schließlich hinreichend bestimmt in seinem Brandschutznachweis äußern. Ansonsten ist es nicht vollständig.
Ansonsten ist vom Gesetzgeber bei GK4 / kein Sonderbau keine Prüffrist festgelegt.
Gruß
Alexander Vonhof