Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage. Bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten im Industriebau mit Brandlastermittlung mache ich immer einen Sicherheitsaufschlag von 15-20%. Dieser Zuschlag hat m.E. den Sinn, dass der Betreiber der Anlage nicht für jede zusätzliche Brandlast das Konzept anpassen lassen muss.
Nun habe ich ein Bestandsobjekt, für das ein genehmigtes Konzept vorliegt. In diesem Konzept ist ein Sicherheitszuschlag von 20% berücksichtigt worden. Ich habe im Zuge einer kleinen Nutzungsänderung die Brandlastermittlung aktualisiert. Meine ermittelte Brandlast liegt nun ca. 7% unter der damals zur Bemessung ermittelten Brandlast. Der Rechnerische Puffer ist also nicht mehr 20% sondern nur noch 7%. Das Konzept ist somit nach meiner Auffassung weiterhin anwendbar.
Das Bauamt sagt mir nun, das würde nicht reichen, man müsse immer 20% Puffer haben.´
Wie ist das denn nun mit dem Puffer? Ist der Sicherheitszuschlag dafür da, dass der Betreiber eine Nutzungsvariabilität hat und nicht bei jeder kleinen Änderung das Konzept überprüfen lassen muss, oder ist das ein Zuschlag für evtl. nicht berücksichtigte, vergessene Brandlasten? Dann wäre das ja ein Sicherheitsbeiwert.
Gibt es hierzu Fachliteratur, als Argumentationsgrundlage beim Bauamt?
Ich Danke für Eure Antworten und wünsche ein schönes Wochenende.
Gruß Stephan