ich kenne keine Vorschrift, die einer äußeren Dämmung mit nicht zündfähiger Steinwolle entgegen steht. Der Blechkanal ist eine Kältebrücke von außen nach innen, eine Dämmung ist erforderlich, um an der "warmen Seite" keinen Schimmel zu produzieren. Keine Bedenken ! mfg Schächer / Hessen