Hallo Häusle Bauer,
da dies ein Fachforum ist, wo sich vorwiegend zur Neutralität verpflichtet fühlende Sachverständige "tummeln", machen wir hier eigentlich keine Werbung oder Herstellerempfehlung.
Aber zu Ihrer Frage ein paar grundsätzliche Anmerkungen:
Auch in Niedersachsen besteht mittlerweile die "Heimrauchmelderpflicht": Das verkompliziert die Sache ein wenig. Durch die rechtliche Änderungen stellen Rauchwarnmelder, so heißen die "Heimrauchmelder" jetzt richtig, Bauprodukte dar. Da Sie gerade als Vermieter in einer Haftungsstellung stehen, sollten Sie darauf achten, dass Sie nur Rauchwarnmeldermelder gemäß DIN EN 14604 verwenden.
Desweiteren sind heute Rauchwarnmelder auf dem Markt, wo die Batterien gar nicht ausgetauscht werden können oder sehr lange Standzeiten haben. Dies ist auch vor dem Hintergrund sinnvoll, dass Rauchwarnmelder nur eine gewisse Lebensdauer haben und danach ersetzt werden müssen - Standzeit der Batterie und Lebensdauer des Melders sind also gleich.
Ebenso gibt es, gerade bei den vorher beschriebeben Meldern, auch solche mit einer "Versiegelung" der Batterie oder Verplombung (gegen das Herausdrehen des Melders aus dem Sockel). Somit sind Manipulationen am Melder auch nachweisbar. Dies ist gerade vor dem Hintergund, dass in Niedersachsen die Beschaffung/Installation und der Betrieb in verschiedenen Händen liegen, nicht ganz uninterssant.
Noch ein Hinweis:
Auch solche Melder mit zusätzlichem Netzanschluss (ganz ohne Batterie/Akku geht es nicht) müssen mindestes einmal jährlich geprüft werden ("Taste drücken") - da muss man wohl oder übel ans Gerät ran.
Gruß
C. Lammer