Hallo G. Schmitz,
die Regelung in NRW deckt sich diesbezüglich mit der CEA 4001.
In der CEA 4001 wird die Art der Wasserversorgung und die entsprechend notwendige Energieversorgung in Abhängigkeit u. a. des Risikos und der Anzahl der Sprinkler ermittelt.
Die sogenannte Sprinklerschaltung ist nach CEA 4001 für OH3-Riskien, wohin ich Ihre Verkaufsstätte aus der Ferne mal einordne, nur zulässig, wenn entweder
eine Wasserversorgung der 1. oder 2. Art (bis 1.000 Sprinkler) ausreicht
oder
eine Wasserversorgung der 3. Art (bis 5.000 Sprinkler) notwendig wird.
Gleichwohl erfüllt die Sprinklerschaltung gemäß CEA 4001 NICHT die Anforderungen der VkVO in RLP.
Als Alternative, die sowohl die CEA 4001 als auch die VkVO erfüllt, würde ich den Einsatz einer Sprinklerpumpe mit Dieselmotor vorschlagen.
Ob dies allerdings wirtschaftlich ist - auch unter dem Aspekt, dass durch eine NEA die Batterieanlagen der anderen Sicherheitseinrichtungen reduziert werden oder sogar entfallen können - eine Frage, die ich aus der Ferne nicht beurteilen kann.
Gruß
C. Lammer