Hallo Kollg,
ich habe gerade ein Brett vor dem Kopf.
Brandschutzkonzeption eines Kollg. - Beherbergungsstätte mit 40 Betten und EG/OG/DG.
Vom TH geht es jeweils in einen notwendigen Flur und ein separates Personalzimmer. Der notwendige Flur führt in die Pensionen und zum zweiten Treppenhaus , getrennnt durch eine Tür (rauchdicht und selbstschliessend).
Nun die Frage: Wieso muss die Tür vom Treppenraum in den Flur mit der Qualität rauchdicht /sebstschliessend und die Tür zum Personalzimmer in der Qualität T30 rauchdicht /selbstschliessend hergerichtet werden. Die Qualität der Wand vom Treppenhaus zum notwendigen Flur ist mit 90 min Feuerwiderstand gefordert.
Ich bekomme das nicht in meinen Kopf , eigentlich ist doch jede Tür vom Treppenhaus zum Flur oder direkt in Aufenthaltsräume oder Personalzimmer in der Qualität T30 rauchdicht und selbstschliessend auszubilden , ODER ?
Wer hat einen Plan für mich.
MFG Rüdiger