Hallo Vulcanus,
so ganz verstanden habe ich den Sachverhalt nicht.
Sie stellen für einen Umbau (Nutzungsänderung), der bereits genehmigt wurde, hinterher einen Brandschutznachweis auf?
Wer hat den die 7,12 m-Höhe im Mittel festgestellt?
So wie ich das bis jetzt sehe, gibt es folgende Szenarien:
- Architekt und Behörde haben nicht aufgepasst
=> Trotzdem GK 4 und so zu behandeln
- Es liegt für die 12 cm eine genehmigte Abweichung vor.
=> Da könnten Sie die GK 3 übernehmen.
(bzgl. der Rechtmäßigkeit der Abweichung habe ich allerdings Zweifel)
- Es liegt ein "Messfehler" vor
=> GK 3
oder
- Das Geländeniveau wurde bzw. wird verändert
=> GK 4
Die die 8 m Rettungshöhe (7 m Fußboden- + 1 m Brüstungshöhe) bezüglich der sicheren Rettung mit tragbaren Leitern der Feuerwehr als kritisch anzusehen sind, halte ich die 12 cm auch nicht für trivial.
Gruß
C. Lammer